Angaben zur Energieversorgung deines Objekts

Wird ein Haus verkauft oder neu vermietet, müssen die Interessenten unaufgefordert über den energetischen Zustand des Gebäudes informiert werden. Die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Objektzustand
Wesentlicher Energieträger
Energieausweis vorhanden
Energieausweis liegt bei der Besichtigung vor
Letzte Modernisierung
Art des Energieausweises
Heizungsart
Endenergiekennwert
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